Seit der WEG-Reform ist der Vermögensbericht in jeder Eigentümergemeinschaft Pflicht — auch bei Selbstverwaltung. In Eigenregie geführte WEGs übersehen ihn am häufigsten von allen Pflichtbestandteilen. Hier finden Sie ein Muster mit Anleitung, typischen Fehlern und Antworten auf die wichtigsten Fragen. Den Anfang sehen Sie hier, das vollständige Muster schicken wir Ihnen kostenlos per E-Mail.
Nach § 28 Abs. 4 WEG hat der Verwalter nach Ablauf des Kalenderjahres einen Vermögensbericht aufzustellen und jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinschaft muss eine ordnungsmäßige Vermögensinformation gewährleisten. Ein bestellter Verwalter erfüllt die Aufgabe als Organ; ohne Verwalter ist die Erstellung innerhalb der Gemeinschaft wirksam zu organisieren — etwa durch einen Beschluss, der einen Eigentümer damit beauftragt. Wer die Verwaltung nur tatsächlich führt, ist dadurch nicht Verwalter im Sinne des § 28 Abs. 4 WEG.
Der Bericht ist ein eigenständiges Dokument neben der Jahresabrechnung: Die Abrechnung zeigt die Geldflüsse des Jahres, der Vermögensbericht den Vermögensstand zum Stichtag (in der Regel der 31. Dezember). Er wird nicht beschlossen, sondern jedem Eigentümer zur Verfügung gestellt; die Kenntnisnahme kann im Protokoll festgehalten werden. Er ist nach Ablauf des Kalenderjahres innerhalb angemessener Zeit zu erstellen — üblich ist die Bereitstellung zusammen mit der Jahresabrechnung vor der Eigentümerversammlung (Muster samt Fristenrechner).
Warum das wichtig ist: Der Vermögensbericht ist eine eigenständige Pflicht nach § 28 Abs. 4 WEG. Fehlt er, können Eigentümer seine Erstellung verlangen und notfalls gerichtlich durchsetzen; den Beschluss über die Nachschüsse kippt sein Fehlen allein nicht. In kleinen WEGs ist der Bericht in einer Stunde erstellt — es gibt keinen Grund, ihn wegzulassen.
Das Gesetz verlangt zwei Blöcke:
„Wesentlich" heißt: Es gilt ein Maßstab der Übersichtlichkeit, keine kaufmännische Bilanz. Kleinteilige Positionen dürfen zusammengefasst werden — entscheidend ist, dass ein Eigentümer das Gesamtvermögen der Gemeinschaft auf einen Blick erfassen kann.
Was in den Vermögensbericht gehört
Das Gesetz verlangt zwei Blöcke. Der zweite zerfällt in vier Posten, die einzeln aufzuführen sind.
Maßstab ist Übersichtlichkeit, keine kaufmännische Bilanz: Kleinteiliges darf zusammengefasst werden.
Beispielwerte einer fiktiven 8-Einheiten-WEG — ersetzen Sie alle Zahlen und Angaben durch Ihre eigenen. Frei lesbar ist Block I mit der Erhaltungsrücklage; das vollständige Muster schicken wir Ihnen kostenlos per E-Mail. Über den Link in der E-Mail kopieren Sie den Text oder erzeugen eine Druckfassung.
Diese Vorlage bietet allgemeine Informationen zum deutschen Wohnungseigentumsrecht. Sie berücksichtigt keine abweichende Gemeinschaftsordnung und keine besonderen Umstände Ihrer Gemeinschaft. Prüfen Sie vor der Verwendung insbesondere die Zuständigkeit, die geltenden Beschlüsse, die Verteilungsschlüssel und die eingesetzten Beträge. Die Vorlage enthält keine Aussage zur Wirksamkeit eines konkreten Beschlusses. Bei rechtlichen Zweifeln ist eine individuelle fachkundige Prüfung erforderlich. Gesetzliche Ansprüche gegen den Anbieter werden durch diesen Hinweis nicht ausgeschlossen.
der Wohnungseigentümergemeinschaft Musterstraße 12, 80000 Musterstadt
zum Stichtag 31. Dezember 2026 · aufgestellt gemäß § 28 Abs. 4 WEG
| Erhaltungsrücklage | Betrag |
|---|---|
| Stand am 01.01.2026 | 24.850,00 € |
| Zuführungen laut Vorschussbeschluss vom 14.11.2025 (Soll: 4.800,00 €; Ist: 4.800,00 €) | + 4.800,00 € |
| Entnahme laut Beschluss vom 12.05.2026 (Dachreparatur) | − 6.240,00 € |
| Zinserträge 2026 (Einnahme der Gemeinschaft, brutto; der Rücklage zugeordnet laut Beschluss vom 14.11.2025, TOP 4) | + 440,00 € |
| abzüglich Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (Steuerbescheinigung der Bank) | − 116,05 € |
| abzüglich Kontoentgelte Rücklagenkonto 2026 | − 11,55 € |
| Rücklagen-Soll am 31.12.2026 | 23.722,40 € |
| Kontostand Tagesgeldkonto Erhaltungsrücklage am 31.12.2026 (siehe II.) | 23.722,40 € |
| davon gebunden: beschlossene, noch nicht ausgeführte Maßnahme (Beschluss vom 14.11.2026, TOP 6, Erneuerung Haustür, Ausführung 2027) | − 3.200,00 € |
| Verfügbare Rücklage am 31.12.2026 | 20.522,40 € |
Vorschau — das vollständige Muster mit weiteren Rücklagen, Bankguthaben, Forderungen, Verbindlichkeiten, Sachvermögen, Vermögensübersicht und Unterschriftszeile schicken wir Ihnen kostenlos per E-Mail. Vollständig per E-Mail anfordern
| Weitere beschlossene Rücklagen | Stand 31.12.2026 |
|---|---|
| [Bezeichnung, z. B. Rücklage Heizungserneuerung, Beschluss vom …; Anfangsstand, Zuführung, Entnahme, Endstand wie oben] | [0,00 €] |
| Keine weiteren Rücklagen beschlossen: „entfällt“ eintragen | entfällt |
| Konto | Stand 31.12.2026 |
|---|---|
| Girokonto (Musterbank, IBAN DE…1234) | 6.418,55 € |
| Tagesgeldkonto Erhaltungsrücklage (Musterbank, IBAN DE…5678) | 23.722,40 € |
| Summe Bankguthaben | 30.140,95 € |
| Position | Betrag |
|---|---|
| Offene Hausgelder Einheit Nr. 3 (Rückstand Vorschüsse Nov./Dez. 2026; Zahlungsstand: gemahnt am 12.01.2027, nicht bestritten) | 640,00 € |
| Versicherungserstattung Wasserschaden (Regulierung zugesagt am 03.12.2026, noch nicht eingegangen, unstreitig) | 1.180,00 € |
| Summe Forderungen | 1.820,00 € |
Streitige oder bestrittene Forderungen werden mit dem Vermerk „streitig“ und dem Stand des Verfahrens ausgewiesen; hier: keine.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Offene Rechnung Heizungswartung (Rechnung vom 18.12.2026, fällig 15.01.2027) | 486,00 € |
| Darlehensverbindlichkeiten (Restschuld zum 31.12.2026; Darlehensgeber, Beschluss, Laufzeit): keine | 0,00 € |
| Summe Verbindlichkeiten | 486,00 € |
| Position | Wert |
|---|---|
| Heizölbestand lt. Ablesung 31.12.2026 (ca. 1.900 l; Vorratswert, bewertet mit dem letzten Einkaufspreis von 1,05 €/l) | 1.995,00 € |
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bankguthaben (II.) | 30.140,95 € |
| Forderungen (III.) | + 1.820,00 € |
| Sachvermögen (V.) | + 1.995,00 € |
| Verbindlichkeiten (IV.) | − 486,00 € |
| Vermögen der Gemeinschaft | 33.469,95 € |
| davon zweckgebunden: Erhaltungsrücklage (I., im Bankguthaben enthalten) | 23.722,40 € |
Hinweis: Die Rücklagen sind eine Zweckbindung innerhalb des dargestellten Vermögens; sie werden bei der Vermögenssumme nicht zusätzlich zu den zugehörigen Bankguthaben addiert. Die Beträge der Erhaltungsrücklage sind auf dem unter II. genannten Tagesgeldkonto getrennt vom laufenden Gemeinschaftsvermögen angelegt. Belege können nach Terminvereinbarung eingesehen werden (§ 18 Abs. 4 WEG).
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Der Klassiker der Excel-Selbstverwaltung: Jahresabrechnung ja, Vermögensbericht nie gehört. Die Pflicht besteht seit der WEG-Reform in jeder Gemeinschaft — unabhängig von der Größe.
Nur der Endstand wird genannt. Ohne Anfangsstand, Zuführungen (Soll und Ist), Entnahmen und Zinsen kann niemand prüfen, ob die Rücklage vollständig ist.
Rückstände einzelner Eigentümer sind Forderungen der Gemeinschaft und gehören in den Bericht — diskret formuliert (Einheiten-Nummer genügt), aber vollständig.
Ein Absatz „Rücklage" am Ende der Abrechnung ersetzt den Bericht nicht. Es ist ein eigenes Dokument mit eigenem Stichtag — so erwartet es auch ein Gericht.
Nein. Beschlossen werden nur die Nachschüsse bzw. Vorschussanpassungen aus der Jahresabrechnung. Der Vermögensbericht wird aufgestellt und jedem Eigentümer zur Verfügung gestellt — ein Genehmigungsbeschluss ist weder nötig noch vorgesehen. Die Kenntnisnahme kann im Protokoll festgehalten werden.
Ja, ausnahmslos. § 28 Abs. 4 WEG kennt keine Bagatellgrenze. Ohne bestellten Verwalter muss die Gemeinschaft die Erstellung selbst organisieren, etwa durch einen Beschluss, der einen Eigentümer damit beauftragt; wer die Verwaltung nur tatsächlich führt, ist dadurch nicht Verwalter im Sinne des § 28 Abs. 4 WEG.
Der Vermögensbericht ist nach Ablauf des Kalenderjahres innerhalb angemessener Zeit zu erstellen und allen Eigentümern zur Verfügung zu stellen. Eine feste Frist von drei oder sechs Monaten nennt das Gesetz nicht; praktisch wird er zusammen mit der Jahresabrechnung rechtzeitig vor der Eigentümerversammlung bereitgestellt. Fehlt ein einzelner Beleg, etwa die Abrechnung des Messdienstes, hält das nicht den ganzen Bericht zurück — vorläufige Werte werden als solche gekennzeichnet.
So detailliert, dass das Vermögen nachvollziehbar wird — „wesentlich" ist der Maßstab. Offene Hausgelder je Einheit, größere offene Rechnungen und zugesagte Erstattungen einzeln; Kleinstbeträge dürfen zusammengefasst werden.
Der Beschluss über die Nachschüsse wird dadurch nicht automatisch unwirksam — der Vermögensbericht ist eine eigenständige Pflicht nach § 28 Abs. 4 WEG, die dann unerfüllt bleibt. Eigentümer können die Aufstellung verlangen und notfalls gerichtlich durchsetzen; bei der Entlastung und in Streitfällen ist der fehlende Bericht regelmäßig ein Thema.
Der Vermögensbericht ist einer von 20 Prüfpunkten im Check. Testen Sie Ihre komplette Jahresabrechnung in fünf Minuten — kostenlos, anonym, ohne Upload.
Zum Abrechnungs-CheckWir bauen die Anwendung, mit der kleine Eigentümergemeinschaften ihre Verwaltung selbst führen. Zum Start im Januar 2027: Buchhaltung mit Bankimport, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung mit Kontenprobe und Vermögensbericht, mit nachvollziehbaren Berechnungen und dokumentierten Regeln. Geplant nach dem Start: Beschluss-Sammlung und Versammlung in der Anwendung. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald die Software startet.
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Hinweis: Dieses Muster und die Erläuterungen sind eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Passen Sie alle Angaben an die Verhältnisse Ihrer Gemeinschaft an; bei rechtlichen Zweifeln ist eine individuelle fachkundige Prüfung erforderlich. Gesetzliche Ansprüche gegen den Anbieter werden durch diesen Hinweis nicht ausgeschlossen.