WEGratDer Manager für Ihre Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft — Rat, Werkzeuge und Software für die Selbstverwaltung.

Ihre Abrechnung muss standhalten — auch wenn ein Eigentümer sie anficht.

Seit der WEG-Reform entscheidet nicht mehr nur, ob die Zahlen stimmen. Fehlt ein Pflichtbestandteil oder lässt der Beschluss die Beträge nicht bestimmen, kann ein Eigentümer binnen eines Monats Anfechtungsklage erheben. Prüfen Sie Ihre Jahresabrechnung gegen die 20 Punkte, an denen es in der Selbstverwaltung scheitert.

Abrechnung kostenlos prüfen5 Minuten · anonym · ohne Upload
Ohne Check: für das Gründungsangebot vormerkenunverbindlich · keine Zahlung · 25 Plätze
Dreigeschossige Wohnanlage mit hell verputzter Fassade, Balkonen und einer Linde im herbstlichen Nachmittagslicht.
Die Software · so entsteht eine Abrechnung, die standhält

Drei Schritte, die das Werkzeug nicht auslässt

Echte Ansichten aus der Anwendung, Beispiel-Gemeinschaft „Lindenstraße 12“. Diese drei Schritte sind gebaut und stehen Ihnen zum Start im Januar 2027 zur Verfügung. Pflichtteile können nicht fehlen, weil die Abrechnung ohne sie nicht fertig wird.

  1. Kontoauszug einlesen, WEGrat schlägt das Konto vor

    CSV der Bank hochladen. Jeder Umsatz bekommt einen Vorschlag mit Sicherheit und Begründung — Hausmeister, Versicherung, Hausgeld je Einheit. Bestätigen, ändern oder ignorieren.

    Kontoauszug einlesen: 17 Umsätze, je Buchung ein Vorschlag mit Sicherheit, Schaltflächen Bestätigen und Ändern (Beispiel-WEG Lindenstraße 12).
  2. Kontenprobe grün, Abrechnung bereit

    Anfang plus Zugang minus Abgang muss dem Kontoauszug entsprechen — je Konto, auf den Cent. Erst dann entstehen Jahresabrechnung, Einzelabrechnungen und Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG.

    Jahresabschluss 2025 vorbereiten: grüner Hinweis „Bereit für die Abrechnung“ und Kontenprobe je Konto (Beispiel-WEG).

Wer die Abrechnung erstellt, trägt sie auch vor Gericht.

In der Selbstverwaltung macht das ein einzelner Mensch — ehrenamtlich, neben dem Beruf, ohne Verwalterbüro im Rücken. Drei Fragen entscheiden, ob das gut geht.

Drei Eigentümer streiten am Esstisch über widersprüchliche Unterlagen.

Hält der Beschluss?

Seit der Reform wird nicht mehr „die Jahresabrechnung genehmigt“, sondern über Nachschüsse beschlossen. Den alten Beschlusstext muss im Streitfall erst ein Gericht auslegen — wer die Nachschüsse ausdrücklich beschließt, erspart sich das.

Eine Frau um sechzig hält ratlos ein Abrechnungsblatt, die andere Hand an der Stirn.

Ist alles dabei?

Der Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG ist die Pflicht, die in Eigenregie am häufigsten übersehen wird. Ein Absatz „Rücklage“ am Ende der Abrechnung ersetzt ihn nicht.

Ein älteres Paar sitzt ratlos vor Abrechnungen, Taschenrechner und Ordner am Küchentisch.

Können alle es nachrechnen?

Jede Kostenart braucht den Dreiklang aus Gesamtkosten, Verteilerschlüssel und Anteil. Wer nur Endbeträge nennt, kann in der Versammlung nichts belegen.

Woraus eine vollständige Jahresabrechnung besteht

Die 20 Prüfpunkte verteilen sich auf diese fünf Bereiche. Fehlt einer ganz, bleibt eine Lücke, die auch ein fehlerfreies Zahlenwerk nicht schließt.

Explosionsmodell eines dreigeschossigen Hauses mit voneinander abgehobenen Geschossen und Dach.
  1. A · FormalesBeschlussfassungEinladung, Frist, Beschlussgegenstand, Sammlung
  2. B · GesamtGesamtabrechnungAlle Konten, Kontenprobe, Ist-Prinzip
  3. C · EinzelnEinzelabrechnungenVerteilerschlüssel, Heizkosten, Abrechnungsspitze
  4. D · RücklageErhaltungsrücklageZuführung, Entnahme, Zinsen, Endstand
  5. E · VermögenVermögensberichtEigenes Dokument — der häufigste Fehlpunkt
Meine Abrechnung prüfenIhre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät

Muster und Vorlagen

Vier Dokumente, die in der Selbstverwaltung regelmäßig fehlen oder falsch formuliert sind — mit Erläuterung und Rechtsgrundlage. Vorschau frei, vollständiger Text kostenlos per E-Mail.

Ratgeber: die Fragen, an denen Abrechnungen scheitern

Antwort im ersten Satz, dann Rechtsgrundlage mit Paragraf, Checkliste und häufige Fragen — geschrieben von einem Eigentümer, nicht von einer Agentur. Zwei neue Seiten je Woche.

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Drei ältere Wohnungseigentümer prüfen lächelnd gemeinsam ein Dokument an einem Holztisch.
Für Beiräte und verwaltende Eigentümer

Ob Ihnen eine Wohnung gehört oder fünf von sechs: Die Pflichten der Gemeinschaft sind dieselben.

Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Versammlung und Beschluss — die Gemeinschaft schuldet sie, egal wie die Anteile verteilt sind. Für Buchhaltung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung führt die Software ab dem Start im Januar 2027 Schritt für Schritt, erklärt jedes Feld in Alltagssprache und prüft die Zahlen, bevor die Abrechnung fertig ist. Für Versammlung und Beschluss gibt es heute Muster und Ratgeber; die Funktionen in der Software sind geplant.

Sie verwalten mehrere Gemeinschaften beruflich? Eine Pro-Variante für kleine Hausverwaltungen ist geplant, frühestens Mitte 2027. Kreuzen Sie es im Formular an, dann melden wir uns zuerst bei Ihnen.

Architektonisches Schnittmodell eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses mit sichtbaren Wohnungen.Start im Januar 2027

Die Abrechnung, die der Prüfung standhält – zum festen Preis je Gemeinschaft.

Die Anwendung, mit der kleine Eigentümergemeinschaften ihre Verwaltung selbst führen — gebaut um die Jahresabrechnung: Kontenprobe auf den Cent, Rechtsgrundlage an jeder Position, Festschreiben mit Protokoll. Pflichtteile können nicht fehlen, weil die Abrechnung ohne sie nicht fertig wird.

Heute schon, kostenlos: Abrechnungs-Check, Muster und Ratgeber.

Gründungspreis für die ersten 25 Gemeinschaften: 199 € pro Gemeinschaft und Jahr inkl. USt. Der Preis gilt auch in allen Folgejahren, solange Ihr Vertrag ununterbrochen läuft, für Gemeinschaften bis 15 Einheiten. Regulärer Preis ab Start: 549 € pro Jahr inkl. USt. für Gemeinschaften bis 8 Einheiten, 849 € für 9 bis 15 Einheiten. Jetzt unverbindlich vormerken, ohne Zahlung. Sie werden vor dem Start zuerst eingeladen; ein Platz zählt erst mit der Zahlung.

Zum Start im Januar 2027

  • Buchhaltung mit Bankimport (Kontoauszug als Datei)
  • Wirtschaftsplan mit Hausgeld je Monat und Einzelwirtschaftsplänen
  • Jahresabrechnung mit Kontenprobe, Vermögensbericht und Einzelabrechnungen je Einheit
  • Zu jeder Zahl der Umlageschlüssel und der Paragraf — nachrechenbar für jeden Miteigentümer
  • Gemeinsam verwalten: Rollen übergeben, Vertretung, vollständiger Datenexport

Geplant nach dem Start: Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG, Beschlussvorlage aus der Abrechnung, Einladung und Versammlung in der Anwendung, Dokumentenablage, Bescheinigung nach § 35a EStG, Mahnwesen, Eigentümerportal, Import der Heizkostenabrechnung vom Messdienst, Übernahme von Altdaten, App für das Smartphone.

Für das Gründungsangebot vormerken

Das Gründungsangebot gilt für die ersten 25 Gemeinschaften bis 15 Einheiten. Tragen Sie sich ein, dann merken wir Ihre WEG vor — unverbindlich, ohne Zahlung, ohne Vertrag. Vorgemerkte laden wir vor dem Start zuerst ein; einen Platz belegt erst die Zahlung. Sie entscheiden dann.

Sie erhalten eine Bestätigungsmail (Double-Opt-in). Wir informieren Sie über den Start von WEGrat und das Gründungsangebot, bis dahin mit einzelnen Hinweisen zur Jahresabrechnung (höchstens sieben in den ersten vier Wochen). Keine Weitergabe an Dritte, Abmeldung jederzeit über den Link in jeder Mail. Datenschutz

Lieber erst prüfen? Zum Abrechnungs-Check — am Ende tragen Sie sich dort ein.