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Wirtschaftsplan der WEG: Vorlage nach § 28 Abs. 1 WEG

Der Wirtschaftsplan ist die Grundlage aller Hausgeldzahlungen des kommenden Jahres — und wird typischerweise in der Herbst-Versammlung beschlossen. Hier finden Sie eine Vorlage mit Gesamt- und Einzelwirtschaftsplan, den korrekten Beschlussgegenstand und die typischen Fehler. Den Anfang sehen Sie hier, die vollständige Vorlage schicken wir Ihnen kostenlos per E-Mail.

Was der Wirtschaftsplan leisten muss

Nach § 28 Abs. 1 WEG hat der Verwaltende jährlich einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Er enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres sowie die Zuführung zur Erhaltungsrücklage — verteilt auf die Einheiten nach den geltenden Schlüsseln (Einzelwirtschaftspläne). Beschlossen werden — wie bei der Jahresabrechnung — nicht das Zahlenwerk, sondern die Vorschüsse, die sich daraus ergeben. Die Vorlage folgt deshalb dieser Reihenfolge: Ausgaben und Rücklagenzuführung, verfügbare sonstige Einnahmen, begründeter Liquiditätsbedarf, zu beschließende Vorschüsse. Einnahmen mindern den Bedarf — nicht jeder Euro senkt aber zwingend die Vorschüsse, etwa bei Zweckbindung oder einem begründeten Puffer.

Praxis-Tipp Fortgeltung: Nehmen Sie in den Beschluss eine Fortgeltungsklausel auf: „Die hier festgelegten monatlichen Vorschüsse werden ab [Datum] erhoben und gelten über das Kalenderjahr hinaus, bis ein neuer Vorschussbeschluss sie ersetzt.“ Ohne sie steht die Gemeinschaft ohne gültige Vorschusspflicht da, wenn sich die nächste Versammlung verzögert — ein vermeidbares Liquiditätsrisiko. Eine abstrakte Fortgeltung aller künftigen Wirtschaftspläne lässt sich dagegen nicht beschließen (BGH, V ZR 2/18).

Reichen die verfügbaren Mittel nicht aus, können zusätzliche Vorschüsse als Sonderumlage beschlossen werden. Beschluss und Anlage benennen Zweck, Gesamtbetrag, Verteilung und Fälligkeit. Ausgangspunkt der Verteilung ist der geltende Schlüssel; bei baulichen Veränderungen gilt § 21 WEG.

Der Dreiklang jeder Einzelabrechnung

Prüfpunkt 9 verlangt genau diese drei Angaben je Kostenart. Wer nur den Endbetrag nennt, macht die Abrechnung nicht nachvollziehbar.

  1. Schritt 1GesamtkostenWas die Gemeinschaft für diese Kostenart insgesamt gezahlt hat.
  2. Schritt 2VerteilerschlüsselMiteigentumsanteile, Wohnfläche, Einheiten oder Verbrauch — mit Quelle.
  3. Schritt 3Ihr AnteilDas Ergebnis, nachrechenbar aus den beiden Angaben davor.

Heizkosten folgen zusätzlich der HeizkostenV: 50 bis 70 Prozent müssen verbrauchsabhängig verteilt werden.

Die Vorlage

Beispielwerte einer fiktiven 8-Einheiten-WEG (1.000 Miteigentumsanteile). Ersetzen Sie Kostenarten, Schlüssel und Beträge durch Ihre Werte — Basis sind die Ist-Kosten des Vorjahres plus erwartbare Steigerungen und bekannte Sondereffekte.

Diese Vorlage bietet allgemeine Informationen zum deutschen Wohnungseigentumsrecht. Sie berücksichtigt keine abweichende Gemeinschaftsordnung und keine besonderen Umstände Ihrer Gemeinschaft. Prüfen Sie vor der Verwendung insbesondere die Zuständigkeit, die geltenden Beschlüsse, die Verteilungsschlüssel und die eingesetzten Beträge. Die Vorlage enthält keine Aussage zur Wirksamkeit eines konkreten Beschlusses. Bei rechtlichen Zweifeln ist eine individuelle fachkundige Prüfung erforderlich. Gesetzliche Ansprüche gegen den Anbieter werden durch diesen Hinweis nicht ausgeschlossen.

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Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2027

Wohnungseigentümergemeinschaft Musterstraße 12, 80000 Musterstadt
aufgestellt am [Datum] gemäß § 28 Abs. 1 WEG · Entwurf zur Beschlussfassung

A. Voraussichtliche Ausgaben (Gesamtwirtschaftsplan)
KostenartVerteilerschlüsselVorjahr (Ist)Ansatz 2027
Heizung / Warmwasser (Abschläge Versorger)HeizkostenV (70/30)7.850 €8.200 €
Wasser / AbwasserVerbrauch (Zähler)2.140 €2.250 €
AllgemeinstromMEA620 €650 €
Müllabfuhr / StraßenreinigungEinheiten1.480 €1.560 €
Gebäudeversicherung / HaftpflichtMEA2.310 €2.560 €
Hausmeister / TreppenhausreinigungMEA3.360 €3.480 €
Gartenpflege / WinterdienstMEA980 €1.020 €
Laufende Instandhaltung (Kleinreparaturen)MEA1.740 €1.800 €
Kontoführung, Porto, SonstigesEinheiten310 €330 €
Summe Bewirtschaftungskosten20.790 €21.850 €

Vorschau — die vollständige Vorlage mit Rücklagenzuführung, sonstigen Einnahmen, Vorschüssen, Einzelwirtschaftsplan und Fälligkeit schicken wir Ihnen kostenlos per E-Mail. Vollständig per E-Mail anfordern

B. Zuführung zur Erhaltungsrücklage
PositionVerteilerschlüsselAnsatz 2027
Regelzuführung ErhaltungsrücklageMEA4.800 €
Begründung: Eine gesetzliche Einheitspauschale gibt es nicht. Die Rücklagenplanung muss den absehbaren Erhaltungsbedarf der Gemeinschaft nachvollziehbar berücksichtigen — Zustand und Alter des Gebäudes, geplante Maßnahmen (hier: Fassadenanstrich ca. 2029, Kostenschätzung 38.000 €, Rücklagenstand 31.12.2026: 23.722 €)
Summe Ausgaben und Rücklagenzuführung 2027 (A + B)26.650 €
C. Verfügbare sonstige Einnahmen (mindern den Bedarf)
PositionVerwendungAnsatz 2027
Vergütung Wäschekeller-Nutzungmindert die Vorschüsse240 €
Zinserträge Rücklagenkontoder Rücklage zugeordnet (Beschluss vom 14.11.2025, TOP 4) — mindert die Vorschüsse nicht300 €
Anrechenbare Einnahmen240 €
D. Liquiditätsbedarf und zu beschließende Vorschüsse
PositionAnsatz 2027
Ausgaben und Rücklagenzuführung (A + B)26.650 €
abzüglich anrechenbare Einnahmen (C)− 240 €
Liquiditätspuffer — Begründung: angekündigte Erhöhung der Versorger-Abschläge ab Juli 2027 und unterjährige Vorfinanzierung der Heizkosten; Puffer fließt in die Jahresabrechnung ein+ 590 €
Zu beschließende Vorschüsse 2027 (Jahressumme)27.000 €
davon Vorschüsse zur Kostentragung 22.200 € · davon Vorschüsse zur Rücklagenzuführung 4.800 €
E. Einzelwirtschaftsplan (Auszug — je Einheit zu erstellen)
EinheitMEA /1000Vorschuss Kostentragung*Vorschuss RücklageHausgeld / Monat
Nr. 1 (EG links)1423.080 €682 €313,50 €
Nr. 2 (EG rechts)1282.803 €614 €284,75 €
… (Einheiten 3–8 entsprechend)…………
Summe alle Einheiten1.00022.200 €4.800 €2.250,00 €

* Verbrauchsabhängige Positionen (Heizung, Wasser): Ansatz auf Grundlage des Vorjahresverbrauchs der jeweiligen Einheit, angepasst um bekannte Preis- und Nutzungsänderungen; die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch. Anrechenbare Einnahmen und Liquiditätspuffer sind nach dem Schlüssel der jeweiligen Kostenart (hier MEA) in den Vorschuss zur Kostentragung eingerechnet.

Fälligkeit: Die monatlichen Vorschüsse sind jeweils am 5. Kalendertag des Monats auf das Gemeinschaftskonto [IBAN] zu zahlen; fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Leistungsort, am folgenden Werktag. Diese Angabe wird erst mit dem Vorschussbeschluss verbindlich; abweichende Regelungen der Gemeinschaftsordnung gehen vor.

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Den vollständigen Text der Wirtschaftsplan-Vorlage schicken wir Ihnen kostenlos als Link per E-Mail. Über den Link kopieren oder drucken Sie das Muster.

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Der passende Beschlusstext

Der Wirtschaftsplan bereitet die Entscheidung über die Vorschüsse vor. Unsere Vorlage bezeichnet diese Zahlungspflichten ausdrücklich: „Die Wohnungseigentümer beschließen auf Grundlage des Wirtschaftsplans vom … die Vorschüsse zur Kostentragung und zur Zuführung zur Erhaltungsrücklage in Höhe der sich aus den Einzelwirtschaftsplänen ergebenden Beträge. Die hier festgelegten monatlichen Vorschüsse werden ab [Datum] erhoben und gelten über das Kalenderjahr hinaus, bis ein neuer Vorschussbeschluss sie ersetzt." Ein Beschluss über „den Wirtschaftsplan" wird von der Rechtsprechung regelmäßig als Vorschussbeschluss ausgelegt (BGH, V ZB 9/23) — ausdrücklich formuliert bleibt er ohne Auslegung verständlich. Die vollständige Formulierung samt Protokollbausteinen finden Sie auf unserer Beschlusstext-Musterseite.

Die 4 häufigsten Wirtschaftsplan-Fehler

Rücklagenzuführung vergessen oder symbolisch.

Ein Plan, der den absehbaren Erhaltungsbedarf des Gebäudes nicht nachvollziehbar berücksichtigt, rächt sich spätestens bei der ersten Dachsanierung als Sonderumlage. Eine gesetzliche Einheitspauschale gibt es nicht.

Falsche oder wechselnde Verteilerschlüssel.

Die Schlüssel müssen denen der Jahresabrechnung entsprechen (Gemeinschaftsordnung bzw. Beschlüsse). Wer im Plan anders verteilt als in der Abrechnung, produziert Widersprüche, die in der Abrechnung betragsrelevant werden und Klärungsbedarf auslösen.

Keine Fortgeltungsklausel.

Verzögert sich die nächste Versammlung, fehlt ab Jahresbeginn die Rechtsgrundlage für das Hausgeld — die Gemeinschaft wird zahlungsunfähig, obwohl alle zahlen wollen.

Ansätze ohne Grundlage.

Wer Vorjahreswerte einfach fortschreibt, obwohl Versicherung oder Energiepreise nachweislich steigen, plant strukturelle Nachschüsse ein — und erzeugt jedes Jahr dieselbe unangenehme Versammlungsdiskussion.

Häufige Fragen

Bis wann muss der Wirtschaftsplan beschlossen sein?

Er soll vor Beginn des Wirtschaftsjahres stehen — üblich ist die Beschlussfassung in der Versammlung im Herbst. Mit Fortgeltungsklausel im Vorjahresbeschluss ist eine Verzögerung unschädlich; ohne sie entsteht eine Finanzierungslücke.

Wie hoch soll die Rücklagenzuführung sein?

Eine gesetzliche Einheitspauschale gibt es nicht. Die Rücklagenplanung muss den absehbaren Erhaltungsbedarf der Gemeinschaft nachvollziehbar berücksichtigen. Orientierungshilfen sind Gebäudealter, Zustand und anstehende Maßnahmen; einen Mindestwert je Quadratmeter schreibt das Gesetz nicht vor, und ein Jahr ohne Zuführung ist bei ausreichender Rücklage nicht pflichtwidrig. Entscheidend ist eine dokumentierte, plausible Herleitung — nicht die Formel.

Was passiert bei unvorhergesehenen Kosten im laufenden Jahr?

Kleinere Abweichungen gleicht die Jahresabrechnung aus (Nachschüsse). Reichen die verfügbaren Mittel nicht aus, können zusätzliche Vorschüsse als Sonderumlage beschlossen werden. Beschluss und Anlage benennen Zweck, Gesamtbetrag, Verteilung und Fälligkeit. Ausgangspunkt der Verteilung ist der geltende Schlüssel, kein automatisch eigener; bei baulichen Veränderungen gilt § 21 WEG.

Muss jeder Eigentümer einen Einzelwirtschaftsplan bekommen?

Ja — der Vorschussbeschluss nimmt auf die Einzelwirtschaftspläne Bezug, also müssen sie den Eigentümern mit der Einladung vorliegen. Jeder muss sein künftiges Hausgeld daraus eindeutig ablesen können.

Plan steht — hält auch die Abrechnung?

Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung müssen zusammenpassen: gleiche Schlüssel, sauberer Soll-Ist-Abgleich, korrekte Beschlüsse. Testen Sie Ihre Jahresabrechnung in fünf Minuten — kostenlos, anonym, ohne Upload.

Zum Abrechnungs-Check

Wirtschaftsplan in Excel geht. Bis er nicht mehr geht.

Wir bauen die Anwendung, mit der kleine Eigentümergemeinschaften ihre Verwaltung selbst führen. Zum Start im Januar 2027: Buchhaltung mit Bankimport, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung mit Kontenprobe und Vermögensbericht, mit nachvollziehbaren Berechnungen und dokumentierten Regeln. Geplant nach dem Start: Beschluss-Sammlung und Versammlung in der Anwendung. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald die Software startet.

Bestätigung per Double-Opt-in. Wir informieren Sie über den Start von WEGrat und das Gründungsangebot, bis dahin mit einzelnen Hinweisen zur Jahresabrechnung (höchstens sieben in den ersten vier Wochen). Keine Weitergabe, Abmeldung jederzeit. Datenschutz

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Hinweis: Vorlage und Erläuterungen sind eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Beträge sind Beispielwerte; Verteilerschlüssel und Formvorgaben Ihrer Gemeinschaftsordnung gehen vor. Bei rechtlichen Zweifeln ist eine individuelle fachkundige Prüfung erforderlich; gesetzliche Ansprüche gegen den Anbieter werden durch diesen Hinweis nicht ausgeschlossen.