Fünf Minuten, anonym, ohne Upload: Sie sehen, was fehlt oder zu klären ist.
Noch keine fertige Abrechnung?
Muster & VorlagenWoraus eine vollständige Jahresabrechnung besteht
Die 20 Prüfpunkte verteilen sich auf diese fünf Bereiche. Fehlt einer ganz, ist die Abrechnung unvollständig — unabhängig davon, wie gut die Zahlen stimmen.
Die Prüfpunkte unten sind nach diesen Bereichen sortiert.
Beantworten Sie alle Prüfpunkte, um Ihre Auswertung zu erhalten. „Unsicher“ ist eine ehrliche — und ausgewertete — Antwort.
Sortiert nach Gewicht — fehlende Pflichtpunkte zuerst. Jeder Befund nennt den Prüfpunkt und was fehlt oder zu klären ist.
Priorisierte Schritte, um jede Lücke vor der nächsten Eigentümerversammlung zu schließen.
Die Abrechnung, die der Prüfung standhält – zum festen Preis je Gemeinschaft.
Zum Start im Januar 2027
Geplant nach dem Start: Beschluss-Sammlung, Beschlussvorlage aus der Abrechnung, Einladung und Versammlung in der Anwendung, Dokumentenablage, Bescheinigung nach § 35a EStG, Mahnwesen, Eigentümerportal, App für das Smartphone.
Start im Januar 2027. Sie stehen auf der Warteliste und erhalten vor dem Start das Gründungsangebot: 199 € pro Gemeinschaft und Jahr inkl. USt., jährliche Zahlung, entspricht rechnerisch 16,58 € pro Monat. Der Preis gilt für alle Folgejahre, solange der Vertrag ununterbrochen läuft, für Gemeinschaften bis 15 Einheiten. Regulärer Preis ab Start: 549 € pro Jahr inkl. USt. für Gemeinschaften bis 8 Einheiten, 849 € für 9 bis 15 Einheiten. Geld zurück bis 60 Tage nach Freischaltung Ihres Zugangs; Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt. Begrenzt auf 25 Gemeinschaften; ein Platz zählt erst mit der Zahlung.
Hinweis: Dieser Check ist eine automatisierte Orientierungshilfe auf Basis allgemeiner gesetzlicher Anforderungen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Geprüft wird, ob die 20 Bestandteile vorhanden sind und die Rechenbeziehungen aufgehen; nicht geprüft werden Ihre Gemeinschaftsordnung und die Wirksamkeit einzelner Beschlüsse. Für verbindliche Aussagen — insbesondere bei laufenden Anfechtungsverfahren — wenden Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.