WEGratDer Manager für Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften
Für selbstverwaltete Eigentümergemeinschaften

Ist Ihre Jahresabrechnung vollständig?

Fünf Minuten, anonym, ohne Upload: Sie sehen, was fehlt oder zu klären ist.

Check starten: Frage 1 von 20

Noch keine fertige Abrechnung?

Muster & Vorlagen
Kein Urteil über Beschlüsse Stand: WEMoG inkl. Reform der virtuellen Versammlung (2024) Keine Datenübertragung beim Ausfüllen
Die fünf Bereiche einer vollständigen Jahresabrechnung

Woraus eine vollständige Jahresabrechnung besteht

Die 20 Prüfpunkte verteilen sich auf diese fünf Bereiche. Fehlt einer ganz, ist die Abrechnung unvollständig — unabhängig davon, wie gut die Zahlen stimmen.

  1. A · FormalesBeschlussfassungEinladung, Frist, richtiger Beschlussgegenstand, Beschluss-Sammlung.
  2. B · GesamtGesamtabrechnungAlle Konten, Anfangs- und Endbestände, Kontenprobe nach dem Ist-Prinzip.
  3. C · EinzelnEinzelabrechnungenJe Einheit mit Verteilerschlüssel, Heizkosten nach HeizkostenV, Abrechnungsspitze.
  4. D · RücklageErhaltungsrücklageGetrennt ausgewiesen: Zuführung, Entnahme, Zinsen, Endstand.
  5. E · VermögenVermögensberichtEigenes Dokument nach § 28 Abs. 4 WEG — der häufigste Fehlpunkt.

Die Prüfpunkte unten sind nach diesen Bereichen sortiert.

Beantworten Sie alle Prüfpunkte, um Ihre Auswertung zu erhalten. „Unsicher“ ist eine ehrliche — und ausgewertete — Antwort.

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Befunde

Sortiert nach Gewicht — fehlende Pflichtpunkte zuerst. Jeder Befund nennt den Prüfpunkt und was fehlt oder zu klären ist.

Ihr Maßnahmenplan

Priorisierte Schritte, um jede Lücke vor der nächsten Eigentümerversammlung zu schließen.

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Kein Spam. Abmeldung jederzeit über den Link in jeder Mail. Ihre Prüfantworten und Ihr Ergebnis bleiben auf Ihrem Gerät.

Hinweis: Dieser Check ist eine automatisierte Orientierungshilfe auf Basis allgemeiner gesetzlicher Anforderungen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Geprüft wird, ob die 20 Bestandteile vorhanden sind und die Rechenbeziehungen aufgehen; nicht geprüft werden Ihre Gemeinschaftsordnung und die Wirksamkeit einzelner Beschlüsse. Für verbindliche Aussagen — insbesondere bei laufenden Anfechtungsverfahren — wenden Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.