WEGratDer Manager für Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften
Ratgeber für selbstverwaltete WEGs

Kein Verwalter gefunden: Was eine WEG bei Verwaltermangel tun kann — vier Wege nach § 26 und § 19 WEG

Findet eine Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Verwalter, bleiben vier Wege, die das Gesetz erlaubt: mit einem besseren Angebot weitersuchen, einen Eigentümer nach § 26 WEG zum Verwalter bestellen, ohne Verwalter mit Beirat und Ermächtigungsbeschlüssen arbeiten oder einzelne Aufgaben an Dienstleister geben. Für Gemeinschaften mit weniger als neun Einheiten ist der Eigentümer-Verwalter die vom Gesetz vorgesehene Lösung; ab neun Einheiten kann jeder Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen.

Autor: Manfred Deinzer, verwaltender EigentümerStand: 13. September 2026Rechtsstand: WEG in der Fassung seit 1. Dezember 2020

Inhalt
  1. Warum kleine WEGs keinen Verwalter finden
  2. Was das Gesetz verlangt — und was es erlaubt
  3. Die vier Wege im Vergleich
  4. Übergang ohne Verwalter: die ersten Schritte
  5. Was Sie vermeiden sollten
  6. Häufige Fragen

1. Warum kleine WEGs keinen Verwalter finden

Ein Verwalter verdient an einer Gemeinschaft mit sechs Einheiten wenig, trägt aber dieselbe Verantwortung wie bei sechzig: Abrechnung, Versammlung, Beschluss-Sammlung, Haftung. Seit der WEG-Reform kommt die Zertifizierung nach § 26a WEG dazu, die Personal knapper macht. Viele Verwalter nehmen deshalb keine kleinen Gemeinschaften mehr an oder kündigen bestehende Verträge. Das ist kein Versagen Ihrer Gemeinschaft, sondern ein Marktproblem — mit vier gesetzlich zulässigen Antworten.

2. Was das Gesetz verlangt — und was es erlaubt

Das Gesetz schreibt keinen Verwalter vor. Es zählt aber die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung, die jeder Eigentümer nach § 18 Abs. 2 WEG verlangen kann — mit einer ausdrücklichen Ausnahme für kleine Gemeinschaften:

„… 6. die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a, es sei denn, es bestehen weniger als neun Sondereigentumsrechte, ein Wohnungseigentümer wurde zum Verwalter bestellt und mehr als ein Drittel der Wohnungseigentümer (§ 25 Absatz 2) verlangt die Bestellung eines zertifizierten Verwalters.“

§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG, Fassung seit 1. Dezember 2020; Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter seit 1. Dezember 2023 (§ 48 Abs. 4 WEG)

3. Die vier Wege im Vergleich

Weg 1Weitersuchen, aber mit einem Angebot, das ein Verwalter annehmen kann

Weg 2Einen Eigentümer nach § 26 WEG zum Verwalter bestellen

Weg 3Ohne Verwalter, mit Beirat und Ermächtigungsbeschlüssen

Weg 4Aufgaben auslagern, Verantwortung behalten

Empfehlung für Gemeinschaften unter neun Einheiten: Weg 2, bei Bedarf ergänzt um Weg 4. Sie ist die einzige, die zugleich handlungsfähig nach außen und vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist.

4. Übergang ohne Verwalter: die ersten Schritte

  1. Unterlagen sichern. Vom scheidenden Verwalter alle Verwaltungsunterlagen herausverlangen: Beschluss-Sammlung, Abrechnungen, Verträge, Versicherungsscheine, Kontounterlagen, Schlüssel. Der Anspruch besteht nach Vertragsende sofort.
  2. Konto klären. Das Gemeinschaftskonto lautet auf die Gemeinschaft, nicht auf den Verwalter. Vertretungsberechtigung bei der Bank auf den neuen Verwaltenden umstellen — dafür braucht die Bank den Bestellungsbeschluss.
  3. Versammlung einberufen. Durch den Beiratsvorsitz oder einen ermächtigten Eigentümer, mit drei Wochen Frist und der Bestellung als bezeichnetem Tagesordnungspunkt — siehe Ratgeber zur Einladungsfrist.
  4. Bestellen und beauftragen. Bestellungsbeschluss, Vertrag, Haftpflicht, Vergütung. Alles in die Beschluss-Sammlung.
  5. Laufende Fristen prüfen. Steht eine Jahresabrechnung aus? Läuft eine Anfechtungsfrist? Sind Versicherungen und Wartungsverträge bezahlt? Der Abrechnungs-Check zeigt, ob die letzte Abrechnung vollständig war.

5. Was Sie vermeiden sollten

Ein Eigentümer „macht es einfach“ — ohne Beschluss.

Ohne Bestellung nach § 26 WEG hat er keine Vertretungsmacht. Verträge, die er schließt, binden die Gemeinschaft nicht sicher; die Bank kann die Vollmacht verweigern.

Das Konto läuft auf eine Privatperson.

Gemeinschaftsvermögen gehört der Gemeinschaft als Verband. Ein Privatkonto vermischt Vermögen und ist bei Tod, Trennung oder Insolvenz des Kontoinhabers in Gefahr.

Jahre ohne Abrechnung und Versammlung.

Die Pflichten aus § 28 und § 24 WEG laufen weiter. Jeder Eigentümer kann sie einklagen; beim Verkauf einer Wohnung fällt die Lücke spätestens dem Käufer auf.

Den Verwaltermangel als Dauerzustand hinnehmen.

Weg 3 funktioniert, solange alle mitziehen. Ein Eigentümerwechsel oder ein Streit genügt, und die Gemeinschaft ist handlungsunfähig. Bestellen Sie jemanden.

6. Häufige Fragen

Kann ein Gericht einen Verwalter für unsere WEG bestimmen?

Nicht von Amts wegen. Verweigert die Gemeinschaft die Bestellung, obwohl ein Eigentümer sie verlangen kann, bleibt diesem die Beschlussersetzungsklage nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG: Das Gericht ersetzt dann den fehlenden Beschluss. Einen Verwalter, der die Aufgabe annimmt, muss die Gemeinschaft trotzdem selbst finden.

Was ist ein zertifizierter Verwalter?

Wer nach § 26a WEG eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer über die nötigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse abgelegt hat. Bestimmte Berufsgruppen wie Volljuristen und Immobilienkaufleute gelten kraft Ausbildung als zertifiziert. Seit dem 1. Dezember 2023 kann jeder Eigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen.

Braucht unser Eigentümer-Verwalter ein Zertifikat?

Bei weniger als neun Einheiten nicht, solange nicht mehr als ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Ab neun Einheiten kann jeder einzelne Eigentümer einen zertifizierten Verwalter durchsetzen — dann muss der Eigentümer-Verwalter die IHK-Prüfung ablegen oder die Gemeinschaft einen zertifizierten Externen finden.

Der alte Verwalter hat gekündigt. Wer verwaltet bis zur Neubestellung?

Niemand automatisch. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG); danach vertreten alle Eigentümer die Gemeinschaft gemeinschaftlich. Die Versammlung zur Neubestellung beruft der Beiratsvorsitz oder ein ermächtigter Eigentümer ein (§ 24 Abs. 3 WEG). Unterlagen, Konten und Beschluss-Sammlung sind vom scheidenden Verwalter herauszuverlangen.

Dürfen wir die Abrechnung an einen Dienstleister geben, ohne ihn zum Verwalter zu bestellen?

Ja. Buchhaltung, Heizkostenabrechnung oder die Aufstellung der Jahresabrechnung können beauftragt werden, ohne dass der Dienstleister Verwalter im Sinne des Gesetzes wird. Die Verantwortung und die Vertretung bleiben beim bestellten Verwaltenden beziehungsweise bei der Gemeinschaft.

War die letzte Abrechnung des alten Verwalters vollständig?

Der 20-Punkte-Check zeigt in fünf Minuten, was fehlt — anonym, ohne Upload. Die Maßnahmen je Punkt sind zugleich die Übergabeliste für den neuen Verwaltenden.

Zum Abrechnungs-Check

Selbst verwalten, ohne die Abrechnung zu fürchten

Wir bauen die Anwendung, mit der kleine Eigentümergemeinschaften ihre Verwaltung selbst führen. Zum Start im Januar 2027: Buchhaltung mit Bankimport, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung mit Vermögensbericht — gemacht für Eigentümer, die keinen Verwalter finden. Geplant nach dem Start: Beschluss-Sammlung und Versammlung in der Anwendung. Tragen Sie sich auf die Warteliste ein, dann melden wir uns zum Start.

Bestätigung per Double-Opt-in. Wir informieren Sie über den Start von WEGrat und das Gründungsangebot, bis dahin mit einzelnen Hinweisen zur Jahresabrechnung (höchstens sieben in den ersten vier Wochen). Keine Weitergabe, Abmeldung jederzeit. Datenschutz

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Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetzesangaben beziehen sich auf das Wohnungseigentumsgesetz in der seit 1. Dezember 2020 geltenden Fassung; Rechtsprechung kann sich ändern. Bei Streitfällen wenden Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.