WEGratDer Manager für Ihre Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft — Rat, Werkzeuge und Software für die Selbstverwaltung.

Ihre WEG selbst verwalten — mit Rat, Vorlagen und System.

Ohne Verwalter oder ohne Hausverwaltung gelten dieselben Pflichten: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung mit Vermögensbericht, Versammlung, Beschluss-Sammlung, Rücklage. WEGrat gibt der Selbstverwaltung für jede davon Rat und Muster, heute kostenlos. Zum Start im Januar 2027 kommt die Software für Buchhaltung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung; Beschluss-Sammlung und Versammlung sind danach geplant.

Für das Gründungsangebot vormerkenunverbindlich · keine Zahlung · 25 Plätze
Abrechnung kostenlos prüfen5 Minuten · anonym · ohne Upload
Dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit Balkonen, durch herbstliche Zweige gesehen.

Was die Selbstverwaltung im Jahr leisten muss

Das Gesetz schreibt keinen Verwalter vor. Es schreibt vor, was getan wird. In der Selbstverwaltung trägt das ein Eigentümer — mit denselben Fristen, denselben Beschlüssen und derselben Prüfung durch die Miteigentümer.

  1. 1 · § 28 Abs. 1 WEG

    Wirtschaftsplan

    Vor jedem Wirtschaftsjahr: Kosten schätzen und die Vorschüsse je Einheit beschließen.

    Muster Wirtschaftsplan →
  2. 2 · § 28 Abs. 2 und 4 WEG

    Jahresabrechnung und Vermögensbericht

    Nach Ablauf des Jahres: Gesamt- und Einzelabrechnungen, Beschluss über die Nachschüsse, Vermögensbericht als eigenes Dokument.

    Muster Vermögensbericht →
  3. 3 · § 24 WEG

    Eigentümerversammlung

    Mindestens einmal im Jahr; Einladung in Textform mit drei Wochen Frist.

    Muster Einladung mit Fristenrechner →
  4. 4 · § 24 Abs. 7 WEG

    Beschluss-Sammlung

    Jeden Beschluss fortlaufend eintragen, mit Datum und Ergebnis, für jeden Eigentümer einsehbar.

    Ratgeber Beschluss-Sammlung →
  5. 5 · § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG

    Erhaltungsrücklage

    Angemessen ansparen und den Stand im Vermögensbericht ausweisen.

    Ratgeber Rücklage →

WEG ohne Verwalter oder ohne Hausverwaltung: Was jetzt gilt

Die Hausverwaltung kündigt, oder es findet sich keine: Die Gemeinschaft bleibt handlungsfähig. Drei Antworten mit Rechtsgrundlage, bevor Sie die Selbstverwaltung beschließen.

§ 19 Abs. 2 Nr. 6, § 26a WEG

Eine WEG ohne Verwalter ist zulässig

Das Gesetz verlangt keinen Verwalter. Ein zertifizierter Verwalter gehört erst dann zur ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn ein Eigentümer ihn verlangt. Bei weniger als neun Einheiten darf ein Eigentümer die Verwaltung übernehmen, solange nicht ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter fordert.

§ 9b Abs. 1 WEG

Ohne Verwalter handeln alle gemeinsam

Hat die Gemeinschaft keinen Verwalter, vertreten alle Eigentümer sie gemeinschaftlich. Praktisch bevollmächtigt die Versammlung per Beschluss einen Eigentümer für Konto, Verträge und Schriftverkehr.

§ 24 Abs. 3 WEG

Versammlung ohne Hausverwaltung einberufen

Fehlt ein Verwalter, lädt der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, sein Vertreter oder ein durch Beschluss ermächtigter Eigentümer ein. Frist und Form bleiben: drei Wochen, Textform.

Wie der Übergang gelingt, wenn die Verwaltung geht, steht im Ratgeber Kein Verwalter gefunden.

So hilft WEGrat bei der Selbstverwaltung

Drei Stufen für alle, die ihre WEG selbst verwalten: Rat und Vorlagen für heute, ein Check für die Abrechnung, die schon vorliegt, und ab Januar 2027 die Software für Buchhaltung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung.

Heute · kostenlos

Rat und Vorlagen

Vier Muster mit Rechtsgrundlage, Vorschau frei, vollständiger Text kostenlos per E-Mail, dazu Ratgeber zu den Fragen, an denen Selbstverwaltungen scheitern.

Zu den Mustern
Heute · 5 Minuten

Abrechnungs-Check

20 Punkte aus WEG, HeizkostenV und Rechtsprechung. Anonym, ohne Upload, mit Erklärung zu jedem Punkt, der fehlt.

Abrechnung prüfen
Ab Januar 2027 · 25 Gründungsplätze

Die Software für die Selbstverwaltung

Zum Start: Buchhaltung mit Bankimport, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung mit Kontenprobe und Vermögensbericht, in einer Anwendung, die Pflichtteile nicht auslässt. Beschluss-Sammlung und Versammlung sind danach geplant.

Für das Gründungsangebot vormerken

Muster und Vorlagen

Vier Dokumente, die in der Selbstverwaltung regelmäßig fehlen oder falsch formuliert sind — mit Erläuterung und Rechtsgrundlage. Vorschau frei, vollständiger Text kostenlos per E-Mail.

Weiterlesen zur Selbstverwaltung

Antwort im ersten Satz, dann Rechtsgrundlage, Jahresplan und häufige Fragen.

Architektonisches Schnittmodell eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses mit sichtbaren Wohnungen.Start im Januar 2027

Die Abrechnung, die der Prüfung standhält – zum festen Preis je Gemeinschaft.

Die Anwendung, mit der kleine Eigentümergemeinschaften ihre Verwaltung selbst führen — gebaut um die Jahresabrechnung: Kontenprobe auf den Cent, Rechtsgrundlage an jeder Position, Festschreiben mit Protokoll. Pflichtteile können nicht fehlen, weil die Abrechnung ohne sie nicht fertig wird.

Heute schon, kostenlos: Abrechnungs-Check, Muster und Ratgeber.

Gründungspreis für die ersten 25 Gemeinschaften: 199 € pro Gemeinschaft und Jahr inkl. USt. Der Preis gilt auch in allen Folgejahren, solange Ihr Vertrag ununterbrochen läuft, für Gemeinschaften bis 15 Einheiten. Regulärer Preis ab Start: 549 € pro Jahr inkl. USt. für Gemeinschaften bis 8 Einheiten, 849 € für 9 bis 15 Einheiten. Jetzt unverbindlich vormerken, ohne Zahlung. Sie werden vor dem Start zuerst eingeladen; ein Platz zählt erst mit der Zahlung.

Zum Start im Januar 2027

  • Buchhaltung mit Bankimport (Kontoauszug als Datei)
  • Wirtschaftsplan mit Hausgeld je Monat und Einzelwirtschaftsplänen
  • Jahresabrechnung mit Kontenprobe, Vermögensbericht und Einzelabrechnungen je Einheit
  • Zu jeder Zahl der Umlageschlüssel und der Paragraf — nachrechenbar für jeden Miteigentümer
  • Gemeinsam verwalten: Rollen übergeben, Vertretung, vollständiger Datenexport

Geplant nach dem Start: Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG, Beschlussvorlage aus der Abrechnung, Einladung und Versammlung in der Anwendung, Dokumentenablage, Bescheinigung nach § 35a EStG, Mahnwesen, Eigentümerportal, Import der Heizkostenabrechnung vom Messdienst, Übernahme von Altdaten, App für das Smartphone.

Für das Gründungsangebot vormerken

Das Gründungsangebot gilt für die ersten 25 Gemeinschaften bis 15 Einheiten. Tragen Sie sich ein, dann merken wir Ihre WEG vor — unverbindlich, ohne Zahlung, ohne Vertrag. Vorgemerkte laden wir vor dem Start zuerst ein; einen Platz belegt erst die Zahlung. Sie entscheiden dann.

Sie erhalten eine Bestätigungsmail (Double-Opt-in). Wir informieren Sie über den Start von WEGrat und das Gründungsangebot, bis dahin mit einzelnen Hinweisen zur Jahresabrechnung (höchstens sieben in den ersten vier Wochen). Keine Weitergabe an Dritte, Abmeldung jederzeit über den Link in jeder Mail. Datenschutz

Lieber erst prüfen? Zum Abrechnungs-Check — am Ende tragen Sie sich dort ein.